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Das Land, in dem Sie Leistungen von der pr personal in Anspruch nehmen oder Leistungen für der pr personal erbringen:
Deutschland

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Besucher unserer Website verantwortliches Unternehmen:
pr personal GmbH

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kandidaten, Kunden, Lieferanten und den Empfehlungen und Ansprechpartnern für Referenzen der Kandidaten und der Mitarbeiter verantwortliches Unternehmen:
pr personal GmbH


So erreichen Sie uns / Kontaktmöglichkeiten:

  • um auf personenbezogene Daten, die Sie uns überlassen haben, zuzugreifen und sie zu ändern oder zurückzunehmen
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  • um Ihre Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen (wenn die Einwilligung die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten darstellt)
  • bei Kommentaren oder Vorschlägen zu dieser Datenschutzrichtlinie

Postanschrift:
pr personal GmbH
Datenschutzbeauftragter
Albrecht-Dürer-Straße 1
82008 Unterhaching

Elektronisch:
Sie können unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail erreichen:
datenschutz@prpe.de

Fax:
Sie können unseren Datenschutzbeauftragten per Fax erreichen:
Fax: 089 693127

So erreichen Sie uns, wenn Sie Ihre Werbeeinstellungen aktualisieren möchten:
Senden Sie uns eine E-Mail an: info@prpe.de oder klicken Sie auf den Link zum Abbestellen in jeder Werbe-E-Mail, die Sie von uns erhalten.

Kontaktdaten der zuständigen lokalen Aufsichtsbehörde des Landes, in dem Sie Leistungen von der pr personal in Anspruch nehmen oder Leistungen für die pr personal erbringen:
Deutschland

Kontaktdaten der zuständigen lokalen Aufsichtsbehörde in München:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bayerns.

Post: Postfach 22 12 19, 80502 München
Email: poststelle@datenschutz-bayern.de
Telefon: 089 2126720
Fax: 089 21267250

Länderspezifische Abweichungen von unseren Datenschutzrichtlinien
Rechtssystem:

Deutschland

Länderspezifische rechtliche Regelung:
In Deutschland erfassen wir Daten zur Zugehörigkeit der Kandidaten zu einer Religionsgemeinschaft, um unsere Vergütungsprozesse zu erleichtern. Weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist, bitten wir Sie nicht um Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung dieser Information

DSAR-Anträge:
Den lokalen Gesetzen zufolge sind wir berechtigt, Ihren DSAR-Antrag abzulehnen, wenn Ihre Daten nur aus den folgenden Gründen gespeichert werden:

  • Weil wir gesetzlich verpflichtet sind, sie zu speichern
  • Zum Zwecke der Überwachung des Datenschutzes
  • Zum Schutz von Daten, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, die Informationen vorzulegen, und wenn angemessene technische und organisatorische Maßnahmen die Verarbeitung zu anderen Zwecken unmöglich machen

Aufforderungen, Ihre Daten zu löschen:
Wenn Ihre Daten nicht automatisch verarbeitet werden, sind wir, sofern Ihre Daten nicht unrechtmäßig verarbeitet werden, nicht verpflichtet, Ihre Daten zu löschen, falls das Löschen wegen der verwendeten Speichermethode unmöglich wäre oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, sofern wir der Ansicht sind, dass Ihr Interesse an der Löschung nur minimal ist.
Wenn Ihre Daten automatisch verarbeitet werden, sind wir ebenfalls berechtigt, die Löschung Ihrer Daten abzulehnen, falls wir Grund zu der Annahme haben, dass die Löschung Ihren berechtigten Interessen zuwiderläuft, oder falls wir durch die Löschung gegen gesetzliche Verpflichtungen, Ihre Daten für einen bestimmten Zeitraum zu speichern, verstoßen würden. Stattdessen wird die Verarbeitung Ihrer Daten unter diesen Umständen auf die in der DSGVO vorgesehenen Art und Weise eingeschränkt.

Kandidaten, Kunden und Lieferanten:
Wie im Haupttext unserer Datenschutzrichtlinie beschrieben, können wir im Hinblick auf bestimmte Werbemitteilungen, die wir Ihnen zusenden möchten, eine Einwilligung per „Soft-Opt-in“ voraussetzen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit wir die Einwilligung per „Soft-Opt-in“ verwenden können:

  • Wir haben Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhalten
  • Wir verwenden diese Adresse nur, um unsere eigenen (oder im Wesentlichen vergleichbare) Dienstleistungen direkt zu bewerben
  • Sie haben dieser Nutzung nicht widersprochen
  • Wir weisen Sie in jeder Nachricht deutlich auf Ihr Recht zur Abmeldung hin

Bei allen anderen Formen elektronischer Werbung müssen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung per „Opt-in“ einholen und einen Nachweis darüber aufbewahren, dass wir diese Einwilligung erhalten haben. Um unseren Verpflichtungen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nachzukommen, verwenden wir ein Einwilligungsverfahren, das allgemein als „doppeltes Opt-in“ bekannt ist. Hierbei bitten wir Sie zunächst um Ihre Einwilligung für den Erhalt von elektronischer Werbung und senden Ihnen anschließend eine E-Mail, in der wir Sie bitten zu bestätigen, dass Sie Ihre Einwilligung erteilt haben. Wir dürfen Sie nur zu unserer Marketing-Liste hinzufügen, wenn wir diese zweite Bestätigung per E-Mail erhalten haben.

Bestimmte Aspekte des deutschen Rechts legen nahe, dass Rekrutierungskandidaten und Mitarbeiter nicht eindeutig voneinander abgegrenzt werden können. Auch wenn wir nicht davon ausgehen, dass diese unklare Abgrenzung im Zusammenhang mit den Kandidaten eines Personaldienstleisters beabsichtigt war, richten wir uns im Zweifelsfall nach den Bestimmungen der DSGVO (sowie des deutschen Rechts, d. h. des neuen Bundesdatenschutzgesetzes), die für Beschäftigungsverhältnisse gelten, um sicherzustellen, dass wir Ihre Daten auch in Zukunft korrekt und rechtmäßig verarbeiten.

Die für Beschäftigungsverhältnisse geltenden Bestimmungen erlauben die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten zu Zwecken, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn dies für Einstellungsentscheidungen oder, nach der Einstellung, zur Abwicklung oder Kündigung des Beschäftigungsvertrags oder um den gesetzlichen oder durch Tarif- oder sonstige Verträge zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsrat vorgesehenen Rechten und Pflichten der Arbeitnehmervertreter zu entsprechen und zu genügen erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie in Paragraf 26 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes.


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