Glossar
Kandidaten:
Dieser Begriff beschreibt Bewerber für alle von der prpe ausgeschriebenen oder geförderten Stellen, darunter befristete und unbefristete Stellen sowie Teilzeitstellen und freiberufliche Mitarbeit bei den Kunden von der prpe, sowie Personen, die eine Initiativbewerbung bei der prpe eingereicht haben, ohne sich auf eine bestimmte Stelle zu bewerben. Einzelne Auftragnehmer, freie Mitarbeiter oder Beschäftigte von Lieferanten oder sonstigen Dritten gelten ebenfalls als Kandidaten im Sinne dieser Datenschutzrichtlinie.
Kunden:
Diese Kategorie umfasst, wie der Begriff bereits nahelegt, unsere Kunden, Klienten und andere Parteien, für die der prpe im Zuge seiner Geschäftstätigkeit Leistungen erbringt.
Löschen:
Auch wenn wir bemüht sind, Ihre personenbezogenen Daten am Ende des Speicherzeitraums oder wenn wir von Ihnen dazu angemessen aufgefordert werden dauerhaft zu löschen, verbleiben einige Ihrer Daten ggf. weiterhin in unseren Systemen, etwa während sie darauf warten, überschrieben zu werden. Für unsere Zwecke wurden diese Daten unbrauchbar gemacht, d. h. sie sind zwar weiterhin in einem Archivsystem vorhanden, unsere Betriebssysteme, Prozesse oder Mitarbeiter können jedoch nicht darauf zugreifen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Eine Rechtsverordnung der Europäischen Union zur Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts. Sie tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und alle Bezugnahmen darauf sollten so ausgelegt werden, dass die nationalen Gesetze zu ihrer Umsetzung berücksichtigt werden.
Weitere Personen, mit denen der prpe Kontakt aufnehmen kann:
Dies können Empfehlungen sowie Ansprechpartner für Referenzen von Kandidaten und Mitarbeiter von der prpe sein. Wir kontaktieren diese Personen nur, wenn dies den Umständen entsprechend angemessen ist. Daten über die reine Kontaktmöglichkeiten hinaus speichern wir erst, wenn eine Zustimmung, je nach Daten explizit per „Opt-in“ oder stillschweigend per „Soft-Opt-in“ erteilt worden ist.
(Externe) Rekrutierung:
Beauftragung eines Personaldienstleisters mit dem Rekrutierungsprozess für unbefristet Beschäftigte.
Mitarbeiter:
Dieser Begriff beschreibt Beschäftigte und Praktikanten, die direkt in das Geschäft von der prpe eingebunden sind oder die ein Angebot zur Einbindung angenommen haben, sowie bestimmte andere Arbeiter, die am Geschäft durch die Erbringung von Dienstleistungen an der prpe beteiligt sind (auch wenn diese nicht als Beschäftigte eingestuft werden). Zu diesen Zwecken beziehen wir Beschäftigte von der prpe ebenso ein, die in den Räumlichkeiten von Kunden arbeiten. Diese Privatpersonen werden auf dieselbe Art und Weise behandelt wie die Kandidaten von der prpe und werden von der Datenschutzrichtlinie abgedeckt. Gleichermaßen fallen unabhängige Auftragnehmer und Berater, die Leistungen für der prpe erbringen, zu den Zwecken dieser Datenschutzrichtlinie unter den Begriff eines „Lieferanten“.
Lieferanten:
Der Begriff bezeichnet Partnerschaften und Unternehmen,einschließlich Einzelunternehmer, sowie atypische Arbeitnehmer wie unabhängige Auftragnehmer und freie Mitarbeiter, die Leistungen für der prpe erbringen. Unter bestimmten Umständen vergibt die prpe Unterverträge für Leistungen, die das Unternehmen für seine Kunden erbringt, an externe Lieferanten, welche die Leistungen im Namen der prpe erbringen. In diesem Kontext werden Lieferanten, bei denen es sich um einzelne Auftragnehmer, freie Mitarbeiter oder Beschäftigte von Lieferanten handelt, zu Datenschutzzwecken als Kandidaten behandelt. Bitte beachten Sie, dass die prpe den Lieferanten vorgibt, ihre Beschäftigten über die maßgeblichen Bestandteile dieser Datenschutzrichtlinie, insbesondere die Abschnitte zu Kandidaten, zu informieren.
Besucher unserer Website:
Alle Personen, die auf die Website der prpe zugreifen.
